
Der Berliner Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus kommt bei der Aufklärung kaum voran. Ex-Kultursenator Joe Chialo (CDU), zentrale Figur in der Affäre um einen zusätzlichen Fördertopf in Höhe von 3,4 Millionen Euro, verweigerte im Abgeordnetenhaus wiederholt die Auskunft. Trotz zahlreicher Nachfragen aus allen Fraktionen blieb der frühere Senator bei der Linie, sich auf sein Aussageverweigerungsrecht zu berufen, wie er es bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt hatte.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Manuela Schmidt (Linke), pochte auf das „berechtigte parlamentarische Interesse an Aufklärung“ und stellte detaillierte Fragen zu internen Bedenken in der Kulturverwaltung gegen einzelne Projekte. Chialo, begleitet von zwei Anwälten, verwies jedoch in nahezu identischer Formulierung immer wieder auf die Empfehlung seines Rechtsbeistands, keine inhaltlichen Angaben zu machen. Dieses Muster setzte sich durch die gesamte Sitzung fort und betraf auch Fragen anderer Ausschussmitglieder.
Zu den zentralen Streitpunkten zählt der Vorwurf von Grünen und Linken, die Vergabe der Mittel sei nach unklaren Kriterien und unter unzulässigem Druck aus der CDU-Fraktion erfolgt. Im Fokus stehen insbesondere der CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und der haushaltspolitische Sprecher Christian Goiny, die die Kulturverwaltung – zunächst unter Chialo, später unter seiner parteilosen Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson – auf bestimmte, von ihnen favorisierte Empfänger hingewiesen haben sollen. Der Landesrechnungshof bewertete die Förderung in einem Prüfbericht als „evident rechtswidrig“, was den politischen Druck zusätzlich erhöht.
Die Spannungen im Ausschuss traten auch in Randbemerkungen offen zutage. Als der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener Chialo augenzwinkernd fragte, ob er das Wetter schön finde, beantragten dessen Anwälte eine Sitzungsunterbrechung. Im Anschluss forderte Chialo, solche Fragen als nicht sachdienlich zurückzuweisen – die Vorsitzende folgte dem und mahnte eine Beschränkung auf den Untersuchungsgegenstand an. Parallel denkt der Ausschuss nun über Konsequenzen nach, um die Blockade zu durchbrechen; zugleich sollen Stettner und Goiny erneut geladen werden. Der Ausschuss war im Dezember 2025 auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt worden, Chialo selbst war bereits im Mai desselben Jahres zurückgetreten und hatte dies mit Kürzungen im Kulturhaushalt begründet, nicht mit der Fördermittelpraxis.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.