Architekt Libeskind unterstützt Anti-Extremismus-Projekt in Goebbels-Villa

11.06.2026


Die seit Jahren leerstehende Goebbels-Villa am Bogensee nördlich von Berlin könnte nach dem Willen einer internationalen Organisation gegen Extremismus zu einem Zentrum im Kampf gegen Antisemitismus und Hass im Internet werden. Das Counter Extremism Project (CEP) mit Hauptsitz in New York hat der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ein entsprechendes Konzept vorgelegt, wie CEP-Geschäftsführer Hans-Jakob Schindler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Organisation wolle auf dem Gelände in der Gemeinde Wandlitz ein zusätzliches Standbein aufbauen und den historisch belasteten Ort für Bildungs- und Aufklärungsarbeit nutzen.

Über die Zukunft des Areals, zu dem die frühere Villa des NS-Propagandaministers Joseph Goebbels und zu DDR-Zeiten die Hochschule der Freien Deutschen Jugend (FDJ) gehörten, wird seit Langem diskutiert. Eigentümer ist das Land Berlin, das das Gelände seit dem Jahr 2000 ungenutzt lässt; die Gebäude verfallen zusehends. Im vergangenen Sommer hatte die Berliner Finanzverwaltung angekündigt, 13 Bewerberinnen und Bewerber für eine künftige Nutzung genauer zu prüfen. Vor wenigen Monaten wurde zudem bekannt, dass auch die Bundeswehr das Areal als möglichen Standort in Betracht zieht.

Das CEP will sich nach eigenen Angaben ausschließlich auf das denkmalgeschützte frühere Goebbels-Landhaus konzentrieren. "Die können wir ohne Probleme renovieren", sagte Schindler. Unterstützt wird das Vorhaben demnach von dem international renommierten Architekten Daniel Libeskind, der nach Angaben der Organisation bereit ist, einen Umbau zu begleiten. Ein Nutzungskonzept sei der BIM bereits vor mehr als einem Jahr übermittelt worden. Ziel ist es, das Gebäude zu einem Ort zu machen, an dem Strategien gegen Antisemitismus und extremistische Hetze im Netz entwickelt und vermittelt werden.

Ob und wann das Projekt realisiert werden kann, ist offen. Das Land Berlin prüft weiterhin verschiedene Optionen für das historische Areal am Bogensee. Zwischen sicherheitspolitischen Überlegungen, etwa der möglichen Nutzung durch die Bundeswehr, und zivilgesellschaftlichen Konzepten wie dem des CEP steht die Liegenschaft exemplarisch für den Umgang mit NS-belasteten Orten in Deutschland: Zwischen Verfall, Vermarktung und erinnerungspolitischer Aufarbeitung muss eine langfristige Entscheidung getroffen werden.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.