AfD-Druck und Wahlniederlagen: Bündnis von Union und SPD auf der Suche nach Stabilität

08.10.2026


Vor dem Hintergrund schmerzhafter Wahlniederlagen in Ostdeutschland kommen an diesem Mittwoch die Spitzen von Union und SPD in Berlin zum Koalitionsausschuss zusammen. Mit Entscheidungen zu strittigen Reformvorhaben rechnet die SPD dabei ausdrücklich nicht. Stattdessen soll das Treffen vor allem der internen Standortbestimmung nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern dienen – und einer grundsätzlichen Klärung, wie die Koalitionspartner die politischen Herausforderungen der kommenden Monate gemeinsam angehen wollen.

„Ich will schon sagen, dass ich keine Beschlüsse erwarte, sondern vor allen Dingen eine sehr ehrliche Aussprache miteinander“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch in Berlin. Es gehe darum, die Schlussfolgerungen aus den verlorenen Landtagswahlen zu ziehen und zu besprechen, wie die Koalition ihre anstehenden Vorhaben organisiert. Die Stimmung im Bündnis gilt seit den hohen AfD-Ergebnissen als angespannt; zugleich bemühen sich beide Seiten nach Darstellung aus Koalitionskreisen darum, atmosphärisch wieder näher zusammenzufinden.

Im Zentrum der Spannungen stehen umfangreiche Reformprojekte, die gleichzeitig in Bereichen wie Rente, Pflege, Gesundheit, Steuern und Arbeitsmarkt anstehen. In der SPD-Führung wird darauf gedrungen, eine andere „Erzählung“ dieser Vorhaben in den Vordergrund zu stellen: Nicht Kürzungen, sondern Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger müssten den Reformkurs prägen. Nach den enttäuschenden Landtagsergebnissen hatte die Partei insbesondere rentenpolitische Pläne noch einmal aufgerufen und darauf gepocht, dass soziale Sicherungen nicht auf Sparlogik verkürzt werden dürften.

Aufseiten der Union überwiegt dagegen der Wunsch, die vereinbarten Reformen zügig umzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will an den geplanten Projekten festhalten, zugleich hat die Union den Druck auf Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erhöht, konkrete Gesetzentwürfe für Änderungen bei Rente und Arbeitsmarkt vorzulegen. Ein Auseinanderbrechen der Koalition wird in der SPD-Spitze dennoch nicht angestrebt – auch mit Blick auf die hohen Umfragewerte der AfD. Der Koalitionsausschuss soll daher weniger Entscheidungen produzieren als einen Versuch, dem Bündnis in unruhiger See wieder einen gemeinsamen Kurs zu geben.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.