AfD als stärkste Kraft: Machtprobe um Landtagspräsidium in Sachsen-Anhalt

08.10.2026


Mit der konstituierenden Sitzung des Landtags in Sachsen-Anhalt hat der politische Kurs des Bundeslands unmittelbare wirtschaftliche und institutionelle Bedeutung gewonnen. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September klar stärkste Kraft geworden, verfehlte jedoch knapp die absolute Mehrheit. Nun steht sie vor der Möglichkeit, mit Tobias Rausch erstmals das symbolträchtige Amt des Landtagspräsidenten zu übernehmen – und im Dezember ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum ersten Ministerpräsidenten der Partei wählen zu lassen. Parallel ringen andere Parteien weiter um ein überparteiliches Regierungsmodell.

Die Sitzung eröffnete als Alterspräsidentin die Linken-Politikerin Eva von Angern, die dem Landtag seit 2002 angehört. In ihrer Rede mahnte sie die Abgeordneten zu einem respektvollen Umgang und warnte vor einer Verrohung der parlamentarischen Kultur. Herabwürdigung, Diffamierung und Niederbrüllen hätten bereits die vergangene Wahlperiode belastet, betonte sie und erinnerte daran, dass Parlamentarismus in Deutschland historisch keine Selbstverständlichkeit sei. Zugleich verwies sie auf erste praktische Folgen der aktuellen politischen Perspektive: Bewerberinnen und Bewerber für Lehramtsstellen sprängen ab, gebuchte Reisen würden storniert.

Auf Bundesebene kommen zusätzliche Warnungen aus der Wirtschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, sieht bei einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Risiken für das Investitionsklima. Die AfD sei „keine Wirtschaftspartei“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der wirtschaftliche Erfolg des Landes basiere auf Offenheit, Welthandel, Exportchancen und gut ausgebildeten Fachkräften, auch aus dem Ausland – Faktoren, die sich aus ihrer Sicht in den Positionen der AfD nicht widerspiegelten. Ein Aufschwung sei unter einer AfD-geführten Landesregierung daher nicht zu erwarten, das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen könne leiden.

Auch institutionell steht Sachsen-Anhalt vor einem Test. Bodo Ramelow, Bundestagsvizepräsident und langjähriger Ministerpräsident Thüringens, verweist auf die weitreichenden Kompetenzen eines Parlamentspräsidenten. Das Amt sei „keine Banalität“, sagte er der Zeit. Der Präsident entscheide über Beginn und Ende von Sitzungen, übe das Hausrecht und in der Eigenordnung des Parlaments auch Polizeirecht aus. Im schlimmsten Fall sei „Destruktion“ möglich, wenngleich die Geschäftsordnung Grenzen setze. Die parlamentarische Demokratie habe bislang stark auf ungeschriebene Regeln und gegenseitigen Anstand gebaut – ob dieses informelle Fundament unter veränderten Mehrheiten trägt, entscheidet sich nun auch in Magdeburg.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.