86 Prozent der Messstellen auf historisch niedrigem Niveau: Österreichs Pegel im Sinkflug

10.06.2026


Österreich, lange als wasserreiches Land wahrgenommen, spürt den Klimawandel inzwischen deutlich in seinen Pegeln. Ein niederschlagsarmer Winter und Frühling markieren laut Landwirtschaftsministerium keinen Ausreißer, sondern fügen sich in einen langfristigen, klimawandelbedingten Trend ein. Eine im Auftrag des Ressorts erstellte Studie zeigt: Mit steigenden Temperaturen nimmt die Verdunstung zu, während Grundwasserspiegel und Flusspegel merklich sinken. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) spricht von dem „trockensten Jahresstart seit Beginn“ der Messreihen, die in Österreich seit langem und im internationalen Vergleich besonders detailliert geführt werden.

Vorgestellt wurden im zuständigen Ministerium zunächst Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts „Wasser im Klimawandel“. Der Endbericht der beteiligten Wissenschafterinnen und Wissenschafter von der Technischen Universität Wien, der Geosphere Austria, der Universität Graz und der Universität für Bodenkultur Wien soll im November vorliegen. Schon jetzt zeichnen die Daten ein klares Bild: In den vergangenen rund 15 Jahren sind die Grundwasserpegelstände im Durchschnitt um 30 bis 50 Zentimeter zurückgegangen. Als entscheidender Treiber wird die gestiegene Verdunstung in Verbindung mit höheren Durchschnittstemperaturen genannt.

Die Forschenden verweisen auf eine „deutlich zunehmende“ Verdunstung insbesondere in den Jahren zwischen 1980 und 2010 – und das in allen Regionen Österreichs. Während die jährliche Gesamtmenge des Niederschlags im Land in etwa konstant bleibt, verändern sich seine zeitlichen und räumlichen Muster. So nahm der Sommerregen über Jahrzehnte hinweg zunächst zu, bevor er seit etwa 2010 wieder zurückging. Parallel dazu führen trockenere Böden dazu, dass weniger Feuchtigkeit in die Atmosphäre abgegeben werden kann. Laut Ministerium befinden sich inzwischen rund 86 Prozent der beobachteten Pegelstände auf historisch niedrigen Niveaus.

Aus Sicht des Ressorts deutet alles auf eine strukturelle Veränderung im österreichischen Wasserhaushalt und -kreislauf hin. Totschnig nennt zwei zentrale Handlungsstränge: den Ausbau und die Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktur sowie einen „sorgsameren Umgang“ mit der Ressource Wasser. Konkrete Maßnahmen waren Teil der vorgestellten Zwischenergebnisse noch nicht, doch der politische Druck steigt: Der anhaltende Trend sinkender Pegel stellt Landwirtschaft, Energieerzeugung, Industrie und Haushalte vor die Frage, wie stabil die Versorgung in längeren Trockenphasen bleibt – in einem Land, das seine Wasserreserven bislang als nahezu selbstverständlich verfügbar betrachtet hat.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.